Kurze Zusammenfassung
Das Video erklärt, wie sich das Nettoeinkommen vom Bruttogehalt unterscheidet und wie man es optimieren kann. Es werden Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) sowie Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) detailliert betrachtet. Möglichkeiten zur Steuerersparnis, wie Werbungskosten, Homeoffice-Pauschale und der Wechsel der Krankenkasse, werden aufgezeigt.
- Sozialabgaben und Steuern reduzieren das Bruttogehalt erheblich.
- Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung können durch Wechsel gesenkt werden.
- Werbungskosten, Homeoffice-Pauschale und andere Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden.
- Kirchenaustritt spart Kirchensteuer.
Intro
Das Video erklärt, wie sich das Nettoeinkommen vom Bruttogehalt unterscheidet und wie man es optimieren kann. Am Beispiel der fiktiven Person Manuel, der 4347 € brutto verdient und 2731 € netto erhält, wird die Lohnabrechnung analysiert. Ziel ist es, zu zeigen, welche Sozialabgaben und Steuern abgeführt werden und wie man das Netto verbessern kann.
Sozialabgaben: Krankenversicherung, Rente & Co
Es gibt vier Sozialabgaben: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden auf Basis des Bruttogehalts berechnet, wobei es Höchstgrenzen gibt. Bei höherem Einkommen müssen Beiträge nur bis zu dieser Grenze gezahlt werden.
Gesetzliche Krankenversicherung
Manuel zahlt monatlich 387 € für die Krankenkasse, bestehend aus einem Grundbeitrag von 14,6 % und einem Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse. Durch einen Wechsel der Krankenkasse, z.B. von DAK (3,2 % Zusatzbeitrag) zu BKK4 (2,18 % Zusatzbeitrag), könnte Manuel etwa 22 € monatlich sparen. Ein Krankenkassenvergleich kann helfen, das individuelle Sparpotenzial zu ermitteln.
Rentenversicherung
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 % vom Brutto, wird aber zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Manuel zahlt etwa 404 € monatlich. Auch hier gibt es eine Obergrenze von 101.400 € Jahresgehalt. Wer mehr verdient, zahlt nicht mehr in die Rentenversicherung ein, bekommt aber auch keine höhere Rente. Sehr gute Einkommen müssen sich daher zusätzlich privat um ihre Altersvorsorge kümmern.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2,6 % vom Brutto und wird ebenfalls geteilt. Manuel zahlt 77 € monatlich. Im Falle von Arbeitslosigkeit erhält er 60 % (oder 67 % mit Kindern) seines letzten Nettoeinkommens. Die Bezugsdauer hängt von der vorherigen Beschäftigungsdauer ab und kann zwischen 6 und 24 Monaten liegen. Es gibt keine Sparmöglichkeiten bei der Arbeitslosenversicherung.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,6 % und wird mit dem Arbeitgeber geteilt. Kinderlose zahlen zusätzlich 0,6 %. Ab dem zweiten Kind gibt es einen Rabatt von 0,25 % pro Kind. In Sachsen gelten aufgrund des fehlenden Feiertags Buß- und Bettag höhere Beiträge. Manuel zahlt 104 € pro Monat in die Pflegeversicherung. Seine gesamten Sozialabgaben betragen 952 € monatlich.
Steuern
Nach den Sozialabgaben folgen die Steuern, wo das größte Sparpotenzial liegt. Die Lohnsteuer ist progressiv, d.h. höhere Einkommen werden stärker besteuert. Bis zu einem Einkommen von 12.348 € ist man steuerfrei. Nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen wird besteuert.
Lohnsteuer
Das zu versteuernde Einkommen wird berechnet, indem vom Bruttoeinkommen Werbungskosten (Pauschale 1230 €), Vorsorgeaufwendungen und ein pauschaler Abzug von 36 € abgezogen werden. Manuels zu versteuerndes Einkommen beträgt 3359 €, was etwa 23 % unter seinem Brutto liegt. Die Lohnsteuer beträgt 608 € monatlich.
So sparst du Steuern
Da die Lohnsteuerberechnung von einem konstanten Jahreseinkommen ausgeht, kann es zu Abweichungen kommen. Eine Steuererklärung ist empfehlenswert, um zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern. Die meisten Steuererklärungen führen zu einer Rückerstattung.
Werbungskosten
Werbungskosten sind Kosten, die für die Arbeitnehmertätigkeit anfallen. Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschale (1230 €), können diese in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
1. Wegstrecke zur Arbeit
Für die Wege zur Arbeit können 38 Cent pro Kilometer und Arbeitstag angesetzt werden. Alternativ können die tatsächlichen Kosten, z.B. für ein Deutschlandticket (756 € pro Jahr), geltend gemacht werden.
2. Homeoffice-Pauschale
Für Homeoffice-Tage können 6 € pro Tag angesetzt werden. Manuel arbeitet 130 Tage im Homeoffice und kann somit 780 € geltend machen.
3. Arbeitsmittel
Arbeitsmittel wie ein Notebook oder Handy können ebenfalls abgesetzt werden. Wenn Manuel ein Handy zu 30 % beruflich nutzt, kann er 240 € (30 % von 800 €) ansetzen. Seine gesamten Werbungskosten betragen somit 1776 €, was zu einer monatlichen Steuerersparnis von über 14 € führt.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 % der Lohnsteuer, in allen anderen Bundesländern 9 %. Sie wird auf die Lohnsteuer berechnet und nicht mit dem Arbeitgeber geteilt. Manuel zahlt 55 € Kirchensteuer pro Monat. Ein Kirchenaustritt würde ihm 660 € pro Jahr sparen.
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag fällt erst ab einer Lohnsteuer von 20.350 € pro Jahr an. Manuel zahlt keinen Solidaritätszuschlag.
So viel kann Manuel sparen
Manuel kann durch Krankenkassenwechsel (22 €), höhere Werbungskosten (14 €), Handwerkerkosten (6 €) und Kirchenaustritt (55 €) insgesamt 90 € pro Monat bzw. 1086 € pro Jahr sparen. Eine Steuersoftware kann helfen, alle Sparmöglichkeiten zu nutzen.

